Amtliche Bekanntmachung
|
Am Mittwoch, 15.01.2025, um 19:00 Uhr |
|
|
findet im Rathaus Schneeberg |
|
|
eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
|
1 |
Genehmigung der Forsteinrichtung und des jährlichen Hiebsatzes im Gemeindewald Schneeberg |
|
|
|
|
2 |
Änderung der Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg |
|
|
|
|
3 |
Bekanntgabe der Sitzungstermine des Marktgemeinderates |
|
|
|
|
4 |
Bundestagswahl am 23.02.2025: Benennung der Wahlvorsteher und Berufung der Beisitzer |
|
|
|
|
5 |
Informationen - Anregungen - Anfragen |
|
|
|
|
5.1 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024 |
|
|
|
|
5.2 |
Bürgerfragestunde |
|
|
|
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schneeräum- und Streupflicht
Der Markt Schneeberg weist darauf hin, dass der Schneeräum- und Streupflicht in den kommenden Wintermonaten nachzukommen ist.
Gemäß der Verordnung vom 18.09.1999 über die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Eigentümer (Vorder- und Hinterlieger) von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen, verpflichtet, bei Schneefall und Winterglätte die an ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen auf eigene Kosten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Die Eigentümer (Vorder- und Hinterlieger) haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), möglichst jedoch nicht mit Tausalz und nicht mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Christbaumsammelaktion Jugendfeuerwehr Schneeberg
Die Jugendfeuerwehr Schneeberg sammelt am Samstag, den 11.01.2025 die Christbäume in Schneeberg mit den Ortsteilen Hambrunn und Zittenfelden ein. Bitte legen sie Ihren vollständig abgeschmückten Christbaum gut sichtbar ab 8 Uhr morgens am Straßenrand bereit.
Wir bitten Sie, bei der Aktion um eine kleine Spende für unsere Jugendfeuerwehr. Diese können Sie wie gewohnt am Baum anbringen oder unseren Christbaumsammlern direkt mitgeben. Sollten wir Sie zu dieser Zeit nicht Zuhause antreffen, freuen wir uns eine Spende auf einem alternativen Weg zu erhalten. Vielen Dank im Voraus!
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Nachbarschaftshilfe "1 Stunde Zeit"
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg