Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Markt Schneeberg ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://schneeberg-odenwald.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den Anforderungen der EN 301 549 weitestgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Verschiedene PDF-Dokumente, besonders von dritten.
- Gestaltungselemente die aktuell in Bearbeitung sind.
- Eingebettete Dienste dritter.
Evaluationsmethode
- WCAG 2.2 [AA] Audit über Eye-Able
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Markt Schneeberg
Amorbacher Straße 1
63936 Schneeberg
Telefon: 09373 9739-40
E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.03.2024 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2024 überprüft.