Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet und den Erstentwurf zur öffentlichen Auslegung freigegeben.
Inhalt der vorbenannten Einbeziehungssatzung ist die geplante Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 9 (Teilbereich) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hambrunn.
Sie erhalten als betroffener Träger öffentlicher Belange den Plansatz mit der entsprechenden Begründung, diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Um Ihre Stellungnahme hierzu, bitten wir Sie bis spätestens
Dienstag, den 07. Januar 2025.
Sofern von Ihrer Seite zum Planentwurf Anregungen bestehen bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 BauGB bitten wir Sie, uns Ihre Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.
Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und der Planung in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie um kurze schriftliche Mitteilung hierüber – auch dies gerne elektronisch per E-Mail.
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung vom 25.11.2024
Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung freigegeben.
Inhalt der Einbeziehungssatzung ist die Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 9 (Teilbereich) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 11.10.2024 liegen in der Zeit vom
03.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025
im Rathaus des Marktes Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis:
Die Inhalt der Bekanntmachung und nach §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums auch online unter www.schneeberg-odenwald.de (Aktuelle Informationen) eingesehen werden.
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Nachbarschaftshilfe "1 Stunde Zeit"
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