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Antrag für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“, Vorbescheid für drei Windkraftanlagen

Antrag für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“, Vorbescheid für drei Windkraftanlagen

 

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Antrag auf Vorbescheid für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“:

 

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 10.12.2024 ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen vor.

 

Am 26.02.2025 wird das Vorbescheidverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis unter www.neckar-odenwald-kreis.de sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter  www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.

 

Ab 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis unter:

 

https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Steinbach-Himmelreich_+3+Windkraftanlagen.html#/

 

Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.

 

Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 07.05.2025 bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.

 

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.

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