Aktuelles aus Schneeberg

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bebauungsplanerweiterung "Östlich der Zittenfeldener Straße"

  • Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“
  • Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,  

der Marktgemeinderat Schneeberg hat in der Sitzung vom 16.02.2024 den Übergang in das Regelverfahren für die Erweiterung des Bebauungsplans „Östlich der Zittenfeldener Straße“ und die parallel dazu laufende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In der Sitzung vom 14.02.2025 wurde der Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes Schneeberg gebilligt.

Die Erweiterung betrifft die Fl.-Nr. 6295 sowie die Teilflächen von Fl.-Nrn. 6296 und 6300/1.

Das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da die Eigentümer der Fl.-Nr. 6300/1 keine Bebauung in
diesem Bereich wünschen, wird dieses Flurstück als Grünfläche ausgewiesen.

Teilbereiche der Fl.-Nrn. 6295 und 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG).
Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wurde beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) beantragt und eine Befreiung im Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt.

Der Geltungsbereich liegt im südlichen Ortsteil des Marktes Schneeberg.
Westlich des Marktes Schneeberg verläuft die Morre. Südöstlich des geplanten Gebietes befindet sich der Ortsteil Hambrunn.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern: 6295, Teilbereiche 6296 und 6300/1.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1404 m².

Dieser grenzt an folgende Flurstücke:
Norden:       6312/4 (In der Steige)
Osten:         6294 (Teilbereich), 6281 (Teilbereich)
Süden:         6296 (Teilbereich), 6300/1 (Teilbereich)
Westen:        6312/40

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 25.04.2025 gebeten.

Die Unterlagen stehen im Zeitraum vom 24.03.2025 bis 25.04.2025 im Internet unter www.schneeberg-odenwald.de (Aktuelle Informationen) zur Verfügung.

Zur besseren und schnelleren Verfahrensbearbeitung bitten wir Ihre Stellungnahme per E-Mail an bauleitplanung@ibemil.de zu senden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist eingehen, bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

 

 

 

 

Grußwort des Bürgermeisters

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