Aktuelles aus Schneeberg

Erneute Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet und den Entwurf vom 11.10.2024 gebilligt.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die eingegangenen Stellungnahmen durch das Planungsbüro ausgewertet und bauleitplanerisch beurteilt. Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Auswertung zur Kenntnis genommen und den bauleitplanerischen Beurteilungen das Einverständnis erteilt.

Sie erhalten als betroffener Träger öffentlicher Belange den Entwurf der Einbeziehungssatzung in der überarbeiteten Fassung vom 05.03.2025, die Begründung sowie die Auswertung der Stellungnahmen.

Sofern von Ihrer Seite zum Planentwurf Anregungen bestehen bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 BauGB bitten wir Sie, uns Ihre Stellungnahmen elektronisch bis spätestens Montag, den 05. Mai 2025, zu übermitteln.

Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und der Planung in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie um kurze schriftliche Mitteilung hierüber – auch gerne elektronisch per E-Mail.

 

Einbeziehungssatzung

Begründung

Auswertung der Stellungnahmen

 

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung vom 25.03.2025

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

 

Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet und den Entwurf vom 11.10.2024 gebilligt.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die eingegangenen Stellungnahmen durch das Planungsbüro ausgewertet und bauleitplanerisch beurteilt. Der Marktgemeinderat der Gemeinde Schneeberg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Auswertung zur Kenntnis genommen und den bauleitplanerischen Beurteilungen das Einverständnis erteilt.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung im Ortsteil Hambrunn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 05.03.2025, die Begründung sowie die Auswertung der Stellungnahmen liegen vom

03.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025

im Rathaus des Marktes Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis:
Die Inhalt der Bekanntmachung und nach §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums auch online unter www.schneeberg-odenwald.de (Aktuelle Informationen) eingesehen werden.

Grußwort des Bürgermeisters

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Telefon: 09373 9739-40

E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de

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Dienstag
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ab 01.03.2025 geschlossen

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9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Markt Schneeberg

Amorbacher Straße 1

63936 Schneeberg

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